
Beherbergungsvertrag
Gastaufnahmevertrag
Zwischen Teut Juncker, Im Winkel 10a, 22880 Wedel St.Nr. 074 236 0027 0570143
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Objekt vom Gast bestellt und vom Gastgeber die Bestellung angenommen ist.
2. Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierte Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Andernfalls ist dem Gast Schadenersatz zu leisten, maximal jedoch in Höhe der vereinbarten Miete.
3. Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarte Miete der Unterkunft für die Vertragsdauer im voraus zu entrichten. Eine Anzahlung in Höhe von 20% ist spätestens 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu entrichten. Der Restbetrag ist bei Anreise zu entrichten. Der Restbetrag ist 10 Tage vor Anreise per Überweisung auf unser Konto vorzunehmen.
4. Wird das Objekt - egal aus welchem Grund - nicht in Anspruch genommen, entstehen dem Gast folgende Kosten, gerechnet in Prozent vom Gesamtmietpreis:
- bis zum 43. Tag vor Mietbeginn: 10%
- vom 42. Tag bis zum 29. Tag vor Mietbeginn: 40%
- vom 28. Tag bis zum Mietbeginn: 80%
5. Der Vermieter hat das Recht, nach Treu und Glauben die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten.
6. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 16:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr.
7. Als Mieter sind Sie für unser Objekt und die Einrichtung verantwortlich. Bitte behandeln Sie es deshalb pfleglich. Alle durch Sie oder Ihre Mitbewohner verursachten Schäden bitten wir zu ersetzen.
Gerichtstand für beide Teile ist Ueckermünde.
Teut Juncker
Hamburg, den 1. Juni 2010






